Keine Männer in Frauenschutzräume!
FDP, SPD und Grüne setzen sich im Bundestag dafür ein, dass das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz abgelöst wird.
Darin wird gefordert, dass alle, die sich ein anderes als das eigene biologische Geschlecht wünschen, mit einem einfachen Gang zum Standesamt ihren Personenstand ändern können – ohne Therapie, ohne medizinischen Rat oder Operation. (Das ist die sog. Self-ID.)
Ein Mann ist dann rechtlich eine Frau, eine Frau rechtlich ein Mann.
Selbst die Nennung des biologischen Geschlechts („Misgendern“) und des ursprünglichen Namens würde bis zu 10.000 € Strafe kosten.
Dieses Gesetz muss unbedingt verhindert werden!
Am 23. August 2023 wurde der Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“ im deutschen Bundeskabinett beschlossen. Allerdings muss er noch im Bundestag verlesen werden, bevor er zum Gesetz wird. Wenden Sie sich also jetzt an die Abgeordneten!
Wieso ist der Gesetzesentwurf sowie das Gesetz an sich abzulehnen?
„Geschlechtsidentität“ wird in dem Entwurf zwar 88 Mal erwähnt, jedoch nirgends
erläutert oder gar definiert.
Wenn nun unter „formaljuristischem Geschlecht“ zwei verschiedene Informationen – entweder
das Geschlecht oder eine sog. Geschlechtsidentität – erfasst werden, werden diese Einträge
beliebig und die Daten unbrauchbar. Denn während das konkrete Geschlecht eines Menschen
eindeutig definiert ist und erkannt werden kann, handelt es sich bei dem Konzept einer
„Geschlechtsidentität“ um eine ideologische Größe, an die geglaubt, die aber nicht geprüft oder
nachvollzogen werden kann.
Darum und da der vorgelegte Entwurf zu einem Selbstbestimmungsgesetz in sich widersprüchlich
ist und außerdem bislang keine Rechtsfolgenabschätzung vorgenommen wurde, ist er vollständig
abzulehnen.
Hier werden auch weitere publizierte Einsprüche bzw. Stellungnahmen gesammelt. (29.5.2023)
Aktuelles: Am 9. Mai 2023 wurde der Referentenentwurf für ein sog. Selbstbestimmungsgesetz publiziert, hier. Auch fffrauen.de hat Einspruch dagegen erhoben, hier ist der Text zu finden.
Aktuelles: Am 30. Juni 2022 wurden Eckpunkte für ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz im deutschen Bundestag vorgestellt. Eine Analyse und Kritik ist hier zu finden: https://fffrauen.de/eckpunkte2022/
Aktuelles: Am 19. Mai 2021 wurde über das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ im deutschen Bundestag (namentlich) abgestimmt, siehe hier.
Der Vorschlag von der FDP wurde mit 181 (Ja) zu 461 (Nein) Stimmen abgelehnt.
Der Vorschlag der Grünen wurde mit 118 (Ja) zu 456 (Nein) Stimmen abgelehnt.
Ein erster Etappensieg!
Wenn jeder einfach von sich behaupten kann, eine „Frau“ zu sein, wird der Begriff bedeutungslos. Es bedeutet faktisch die Abschaffung aller Frauen(schutz)räume und schränkt auch Kinder ein:
- Mädchen in Schulen und Sportvereinen müssten sich neben Jungs umziehen
- Mädchen in Jugendherbergen oder Schullandheimen würden das Zimmer mit Jungs teilen müssen
- Jugendliche können auch ohne Einwilligung der Eltern ihren Personenstand ändern lassen
- Jugendliche können auch ohne Einwilligung der Eltern Operationen an ihren Genitalien oder Brüsten vornehmen lassen
- Frauen könnten sich nicht mehr frei von Männern umziehen oder duschen. Nackt und ungeschützt müssten Frauen sich die Duschen mit Männern teilen, etwa in Gemeinschaftsumkleiden im Schwimmbad oder im Fitnessstudio
- Männliche (gewalttätige) Straftäter würden in Frauengefängnisse verlegt
- Frauen, die durch häusliche Gewalt traumatisiert sind, müssen (teilweise schon jetzt) im Frauenhaus ihr Zimmer mit Männern teilen
- Männer dürften (teilweise schon jetzt) im Frauensport mitmachen und gewinnen
Das betrifft natürlich auch die Privatsphäre von Jungs und Männern, allerdings ist bei diesen die Gefahr eines physischen Übergriffs bedeutend geringer.
Wir lehnen dieses Gesetz mit aller Entschiedenheit ab!
Wir sind über die Konsequenzen, die das für unsere geschlechtsbezogenen Rechte und Schutzräume haben würde, sehr beunruhigt. Das reicht von Krankenhäusern, Umkleidekabinen, Frauensportteams und Frauenorganisationen bis hin zu Mehrbettzimmern in Hostels und Unterkünften wie etwa Notschlafstellen. Das betrifft aber auch Kindergartenkinder, Schulkinder und Jugendliche.
Wir denken, dass:
- das biologische Geschlecht angeboren und unveränderlich ist,
- alle Menschen ein Recht auf Privatsphäre, Würde, Sicherheit und Fairness haben,
- Frauen und Kinder dieses Rechts jedoch in besonderem Maße bedürfen, weil sie objektiv besonders von Sexismus und patriarchaler Unterdrückung betroffen sind,
- Frauenrechte gestärkt statt ausgehebelt werden sollen.
Wir fordern von der Politik, die Interessen von Personen, die eine „Transgender“-Identität haben, nicht auf Kosten von Kindern und Frauen durchzusetzen! Die nur für manche eine Rolle spielende, höchst subjektive Vorstellung einer „Genderidentität“ darf nicht als rechtlich schützenswert gelten.
Sie darf auf keinen Fall die Kategorie Geschlecht ersetzen!
Wir fordern eine evidenzbasierte Diskussion über die Interessenskonflikte.
Informieren Sie sich hier über die geplante Gesetzesreform (siehe Reiter „TSG-Reform“) und werden Sie aktiv (siehe Reiter „Aktiv werden“).
Frauen sind nach der Definition erwachsene Personen weiblichen Geschlechts und in unserem Grundgesetz den Männern gleichgestellt; sie nutzen geschlechtergetrennte Räumlichkeiten wie Umkleidekabinen, Toiletten, Frauengefängnisse oder Frauenhäuser, um sich vor männlichen Blicken und männlicher Gewalt schützen zu können. Sie können sich als Frauen versammeln, um sich unter anderem über ihre Rechte zu beraten, welche sie sich vor noch nicht allzu langer Zeit erkämpft haben. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch im Grundgesetz festgelegt („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Art. 3 Abs. 2 GG), um ihrer geschlechtsbasierten Diskriminierung vorzubeugen. Denn Frauen sind aufgrund ihres Geschlechts – weltweit und in unterschiedlichem Ausmaß – unterdrückt und Sexismus und Gewalt ausgesetzt.
Die Abschaffung oder Aushebelung hart erstrittener Frauenrechte muss unbedingt verhindert werden! Welche Frauenrechte auf dem Spiel stehen, ist hier zusammengefasst: Link.
Uns geht es nicht darum, gegen eine Personengruppe zu sein, sondern darum, für die Aufrechterhaltung von Frauenrechten und Kinderschutz einzustehen. Da der vorgelegte Gesetzesvorschlag beides leider nicht berücksichtigt hat, verschaffen wir unserem Anliegen hier Gehör.
Das gemeinsame Ziel aller Personen innerhalb einer demokratischen Gesellschaft muss es sein, Diskriminierungsfreiheit, und zwar für alle Personen, zu erreichen.
Dies schließt mitunter Diskriminierung aufgrund physischer Eigenschaften (Geschlecht, Hautfarbe, Körperbeschaffenheit etc.), aufgrund des ökonomischen Status, sozialer Herkunft und aufgrund des Bildungsstands ein. Daher sollte das gemeinsame Ziel sein, Diskriminierungen zu verhindern und aufzuheben. Der Weg dahin muss aber alle von Diskriminierung Betroffenen berücksichtigen und darf die jeweiligen Bedarfe nicht gegeneinander ausspielen.
Auf den Unterseiten finden Sie Folgendes:
TSG-Reform – Informationen, Links und konkrete Forderungen des Gesetzesvorschlags zum sog. „Selbstbestimmungsgesetz“
Aktiv werden – Tipps und Formulierungshilfen für Briefe und Mails an Abgeordnete
Wussten Sie…? – Eingängige Informationen und Hinweise zu männlicher Gewalt, zu Männern in Frauenräumen, zu Sport und Jugendlichen
Lesben, Schwule, Queer, Trans – Zusammenhänge und ideologische Hintergründe
Zum Feminismus – Kurzer Abriss über die Geschichte und aktuelle Positionen
Quellen, Studien, Links – Links, Studien, Quellen zu Gesetzen, Daten, Medikamenten und Detransition