
Hier finden Sie einfache Tipps und Hilfestellungen dazu, wie Sie selber aktiv werden können.
InteressensvertreterInnen geben sich bei Politikerinnen und Politikern die Klinke in die Hand, um die TSG-Reform zu forcieren. Wir Frauen als die unmittelbar davon Betroffenen fordern, dass unser Recht auf Sicherheit und Teilhabe dabei nicht ignoriert wird. Zudem drängen wir darauf, das Kindeswohl nicht außer Acht zu lassen.
Es hat bereits die erste öffentliche Anhörung dieses Gesetzesvorschlags im Bundestag stattgefunden (2.11.2020). Es wird erneut im Koalitionsvertrag vom November 2021 gefordert. Wenden Sie sich JETZT an die Verantwortlichen!
Darum: Sprechen Sie mit anderen Eltern, Frauen, Bekannten. Informieren Sie Ihr Umfeld und die Verantwortlichen aus der Politik über den Gesetzesvorschlag — wenn Sie die Reform ablehnen, dann teilen Sie es den Verantwortlichen mit!
Am besten über einen Brief, eine Mail oder ein persönliches Gespräch. Wie das geht, erläutern wir im Folgenden. Zwei Beispielanschreiben sind hier zu finden.
Brief und Mail an Abgeordnete
Kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten. Idealerweise recherchieren Sie die Abgeordneten, die in Ihrem Wohngebiet aktiv sind. Auf der Website des Bundestages kann man, etwa über das Filtern nach der Postleitzahl, die entsprechenden Personen finden. Wenn Sie auf das Bild der Person klicken, finden Sie dort die Kontaktdaten. Eine Nachricht in Form eines Briefs erfordert zwar geringfügig mehr Aufwand als eine eMail, verspricht aber größeren Erfolg, wahrgenommen zu werden.
Angesichts der geplanten Abstimmung am 19. Mai 2021 im Bundestag ist es sinnvoll, sämtliche Abgeordneten zu kontaktieren, besonders aber diejenigen aus dem eigenen Wahlkreis.
Wenn Sie die entsprechenden Kontaktdaten herausgefunden haben, könnte Ihre Nachricht so aussehen; zunächst steht die Anrede und eine kurze Vorstellung Ihrer Person, etwa:
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
mein Name ist Vorname Nachname und ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Abgeordnete für den Wahlkreis Köln I, in welchem ich auch lebe.
Nun folgt die Beschreibung des Anliegens.
Mit großer Sorge habe ich festgestellt, dass die erste Beratung der Reformvorschläge, die das Transsexuellengesetz abschaffen sollen, bereits stattgefunden hat.
Ich schreibe Ihnen, da ich Sie bitten möchte, die negativen Konsequenzen dieser Reform zu bedenken.
Oder, etwas konkreter:
Ich schreibe Ihnen, da ich Sie um Unterstützung dabei bitte, das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ nicht zu befürworten.
Nun folgt Ihre Begründung, die freilich Ihnen obliegt – ob Sie etwa die faktische Abschaffung von Mädchen- und Frauenschutzräumen, die Gefährdung von Mädchen und Frauen im Sport oder die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch schädliche medizinische Praktiken kritisieren wollen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass Sie eindeutig klarstellen, dass Sie die Reform sowie die (auch aktuell schon bestehende) Möglichkeit des Wechsels eines Geschlechtseintrages generell ablehnen.
Um zu verdeutlichen, dass Ihnen die Causa ein ernsthaftes Anliegen ist, können Sie noch einen Abschnitt hinzufügen, worin Sie noch einmal Ihr Interesse bekunden.
Aus den erwähnten Gründen möchte ich Sie bitten, die Reform des TSG und die Einführung des sog. „Selbstbestimmungsgesetzes“ eindeutig abzulehnen. Bitte informieren Sie mich über den Fortgang dieses Gesetzgebungsverfahrens.
Nun beenden Sie Ihr Anschreiben mit einem Gruß und eventuell dem Hinweis, dass die Entscheidung einen Einfluss auf Ihr Wahlverhalten hat.
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und werde Ihre Position diesbezüglich auch in Hinsicht auf meine nächste Wahlentscheidung berücksichtigen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Persönliches Gespräch mit Abgeordneten
Sie können Ihre Abgeordneten auch um ein Gespräch bitten, was freilich noch effektiver als ein Brief ist.
Die entsprechende Person finden Sie ebenfalls über die Abgeordnetensuche.
Vergewissern Sie sich vor dem Gespräch, dass der/die Abgeordnete auch im entsprechenden Ausschuss sitzt („Inneres und Heimat“, aber auch „Recht und Verbraucherschutz“, „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“, „Gesundheit“, „Menschenrechte“ und „humanitäre Hilfe“).
Nehmen Sie Kontakt auf.
Wenn möglich schließen Sie sich mit anderen Menschen zusammen, denen der Schutz und die Rechte von Kindern und Frauen ebenso ein Anliegen ist. Ideal sind Kleingruppen von 2 bis 3 Personen.
Sie können per Mail oder per Telefon Kontakt aufnehmen. Am besten teilen Sie Ihr Anliegen kurz mit.
Vor dem Treffen
Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor, indem Sie Ihre Argumente vorbereiten. Stellen Sie sich darauf ein, dass der/die Abgeordnete noch nicht sonderlich im Bilde ist, sodass Sie das Thema noch einmal kurz einführen. Viele Informationen und Argumente finden Sie oben unter „TSG-Reform“, „Wussten Sie schon?“ und „Quellen“. Machen Sie sich eine Übersicht und kurze Stichpunkte, um keinen wichtigen Punkt zu vergessen.
Das Treffen mit den Abgeordneten
Stellen Sie sich und ggf. Ihre Gruppe kurz vor. Jede Person sollte kurz etwas sagen. Stellen Sie die Fragen, die Sie haben.
Was genau möchten Sie von Ihren Abgeordneten?
Sie sollten vorbereiten, was genau Sie wünschen. Fragen Sie Ihre Abgeordneten, was sie vorhaben, um Ihren Bedenken entgegenzukommen. Sollen sie Ihre Bedenken mit in andere Ausschüsse tragen und dort diskutieren? Sollen sie andere Verantwortliche kontaktieren? Sollen sie eine Stellungnahme schreiben oder eine Anfrage stellen?
Nächste Schritte
Informieren Sie andere über das Gespräch. Bedanken Sie sich schriftlich bei den Abgeordneten und erinnern Sie darin noch einmal an Ihr Anliegen, das Gesetz zu verhindern.
Und vor allem: Sprechen Sie mit anderen über die Gesetzesvorlage und informieren Sie Ihr Umfeld, auch, indem Sie MedienvertreterInnen auf die Auswirkungen aufmerksam machen. Das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ wird im Koalitionsvertrag vom November 2021 erneut gefordert.