Beispielanschreiben

Unten sind zwei (lange) Beispielanschreiben an Abgeordnete zu finden, die als Inspiration dienen können. Sie wurden vor dem 2. November (1. Anhörung) versendet.

Anschreiben 1

Sehr geehrte(r) XX,

mein Name ist XX und wende mich an Sie aufgrund Ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Ausschuss „Inneres und Heimat“ im deutschen Bundestag.

Am zweiten November soll der von den Grünen und der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“ angehört werden. Ich bitte Sie darum, sich gegen diesen Entwurf auszusprechen. Das Gesetz würde in dieser Form die Rechte von sowohl Frauen als auch Kindern erheblich einschränken und diese bereits verletzlichen Personengruppen gefährden, weswegen das Gesetz unbedingt verhindert werden muss.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es in dem Gesetzesvorschlag mitunter um Transgender geht. Während Intersexuelle (medizinisch belegbares Phänomen) sowie Transsexuelle (medizinisch belegbares Leid durch eine Körperwahrnehmungsstörung) geschützt werden sollten, basiert das Konzept von „Transgender“ auf der Queer Theory und ist ein rein ideologisches Phänomen.

Das Gesetz würde Männern Zutritt zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen, Frauensport, Vereinigungen und Fördermitteln erlauben, Kinder in ihrer Entwicklung sozial und gesundheitlich einschränken, sich als transgender identifizierende Personen medizinischen Risiken aussetzen und die statistische Erfassung von geschlechts- oder diskriminierungsbezogenen Daten unmöglich machen.

Ich habe leider erst kürzlich davon erfahren, was dieses Gesetz für die von Frauen hart erkämpften Schutzräume bedeuten würde. Dass die tatsächlichen Auswirkungen, die dieses Gesetz auf Frauen und Jugendliche (und letztlich die gesamte Bevölkerung) hätte, medial nirgends diskutiert wurden, irritiert mich und uns sehr.

Es würde nämlich bedeuten, dass es im öffentlichen Raum keinerlei Orte gäbe, in denen Frauen Schutz vor Männern hätten. (Da bis zu 80% der Männer, die sich als ‚trans‘ oder ‚Frau‘ bezeichnen, ihre Genitalien behalten, stellt es eine reale Gefahr dar.) Das betrifft nicht nur Frauentoiletten – da wäre es unangenehm, aber vielleicht noch verkraftbar – sondern auch sämtliche anderen Räume wie etwa Frauenhäuser, Frauengefängnisse bzw. Frauentrakte in Gefängnissen, Sammelumkleiden in Fitnessstudios oder Schwimmbädern, Frauensaunen, Notunterkünfte, Krankenhaus- und Psychiatrieunterbringung, aber auch Förderprogramme für Frauen und jeden anderen Bereich, in dem Frauen geschützt oder gefördert werden.

Ich denke nicht, dass Männer sich neben Mädchen und Frauen ausziehen und duschen sollten, ohne, dass Frauen etwas dagegen tun könnten.

Ich denke nicht, dass Männer das Recht haben sollten, in Frauenhäuser – worin Frauen aufgrund meist traumatischer Gewalterfahrungen Zuflucht finden – gemeinsam mit Männern untergebracht werden sollen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass der gewalttätige Mann (s)einer Frau genau dorthin folgen kann, wo sie Schutz vor ihm sucht und findet.

Ich denke nicht, dass Männer das Recht haben sollten, im Frauensport gegen Frauen anzutreten. (Selbst nach einer Transition verringert sich die Leistungsfähigkeit des Mannes um maximal 5%. Studie: Hilton, E.N.; Lundberg, T.R. Transgender Women in The Female Category of Sport: Is the Male Performance Advantage Removed by Testosterone Suppression?. Preprints 2020, 2020050226 (doi: 10.20944/preprints202005.0226.v1).) Das geschieht bereits jetzt schon in Deutschland.

Ich denke nicht, dass Personen amtliche Daten wie das Geschlecht auf eigenen Wunsch zu inkorrekten Daten ändern können sollten.

Frauen sind aufgrund ihres biologischen Geschlechts Gewalt, Gefahren und Diskriminierungen ausgesetzt – nicht aufgrund einer subjektiv empfundenen, nur ideologisch begründbaren Geschlechtsidentität, nicht aufgrund von Kleiderwahl oder Empfindungen. Daher müssen die Schutzoptionen auch weiterhin an das biologische Geschlecht gebunden bleiben.

Es ist mir schleierhaft, wieso Personen ihren Geschlechtseintrag einmal jährlich ändern können sollten.

In dem Gesetzesvorschlag wird – neben der gefährlichen Option, dass bereits 14-jährige Jugendliche auch gegen den Willen der Eltern irreversible medizinische Eingriffe an sich vornehmen lassen können – außerdem gefordert, dass sog. „Misgendern“, also die Nennung des ‚alten‘ Namens und des biologischen Geschlechts, selbst bei fahrlässiger Nennung mit bis zu 2.500 Euro Strafe sanktioniert werden kann. Da dem Vorschlag zufolge nicht einmal eine äußerliche Transition notwendig wäre, um eine „Frau“ oder ein „Mann“ zu werden, eröffnet das ein großes Missbrauchspotenzial, da es quasi unmöglich wäre, die subjektiv empfundene und wandelbare „Geschlechtsidentität“ zu erraten. Außerdem wären dadurch Bürgerinnen und Bürger gezwungen, zu lügen, was ich für ethisch verwerflich halte. In der Regel verwenden Menschen ohnehin aus Höflichkeit die bevorzugten Pronomen. Die Feststellung einer Geschlechtszugehörigkeit ist keine Beleidigung.

In dem Gesetzesvorschlag sind leider keinerlei Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch dieses Gesetzes vorgesehen. Mir sind außerdem keine Untersuchungen oder Studien bezüglich der Auswirkungen dieses Gesetzesvorschlags auf die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen in Deutschland bekannt. Es wurden keine Frauenverbände, keine Frauenrechtsorganisationen, keine Frauen dazu befragt – und wir sind es, deren Schutzrechte durch dieses Gesetz faktisch aufgehoben würden. Berichte aus anderen Ländern, in denen diese sog. Self-ID bereits installiert wurde, zeigen, dass das Missbrauchspotenzial groß ist und die Sicherheitslücken des Gesetzes auch ausgenutzt werden (Studie zu den Auswirkungen auf Frauen in Bezug auf den U.S. Equality Act: Burt, C.H.: Scrutinizing the U.S. Equality Act 2019: A Feminist Examination of Definitional Changes and Sociolegal Ramifications. In: Feminist Criminology 15/4 (2020), S. 363-409. https://doi.org/10.1177/1557085120918667 )

Dieses Gesetz gefährdet nicht nur Frauen und Jugendliche, sondern würde gerade traumatisierten und/oder religiösen Frauen die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehren.

Das halte ich für nicht akzeptabel.

Frauen sollten das Recht haben, Grenzen zu setzen.

Frauen sollten das Recht haben, sich zu schützen.

Frauen sollten das Recht haben, sich auszusuchen, vor wem sie nackt und schutzlos sind.

Aus diesen Gründen möchte ich Sie eindringlich bitten, die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, die Änderung des Personenstandsgesetzes und die Einführung eines „Selbstbestimmungsgesetzes“ eindeutig abzulehnen.

Für mich und für viele andere Frauen ist Ihre Position diesbezüglich wahlentscheidend. […]

Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Anschreiben 2

Sehr geehrte/r (…)

mein Name ist [Vorname Nachname] und ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Abgeordnete/r für den Wahlkreis [Ort], in welchem ich lebe.

Am zweiten November soll der von den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“ angehört werden. Ich bitte Sie, sich gegen diesen Entwurf auszusprechen und gegen ihn zu stimmen. Das Gesetz würde, wenn es verabschiedet wird, die Rechte von sowohl Frauen als auch Kindern erheblich einschränken und diese bereits vulnerablen Personen gefährden, weswegen der Entwurf unbedingt abgelehnt werden muss. Es würde Männern Zutritt zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen, Vereinigungen und Fördermitteln erlauben, Kinder in ihrer Entwicklung sozial und gesundheitlich gefährden, sich als transgender identifizierende Personen medizinischen Risiken aussetzen und die statistische Erfassung von geschlechts- oder diskriminierungsbezogenen Daten behindern.

Nach § 45b I Satz 1 des Änderungsentwurfs des Personenstandsgesetzes könnte jeder Mann mit einem einfachen Gang zum Standesamt sich in allen Dokumenten als Frau aufführen lassen und damit sofortig Zugang zu Frauenräumen und für Frauen vorgesehene Hilfs- und Förderungsmittel erlangen. Dies ist auf mehrere Arten eine Einschränkung der Rechte von Frauen.

Zum ersten ermöglicht dies Männern unabhängig von einer möglichen Geschlechtsidentität, deren Existenz sich nicht materiell feststellen lässt, sich Zugang zu Schutzräumen wie Frauenhäusern oder nach Geschlecht getrennten Örtlichkeiten wie Umkleiden oder Toiletten zu verschaffen. Dass diese Möglichkeit von Männern genutzt wird, um Frauen zu schaden und besonders um sie sexuell anzugreifen, ist sowohl von sich aus erkennbar, als auch schon mehrfach in anderen Ländern in denen ähnliche Gesetze bestehen passiert. Quellen: https://www.huffingtonpost.ca/2015/10/06/u-of-t-bathrooms-voyeurism_n_8253970.html?guccounter=1 , https://www.wnd.com/2016/02/man-in-womens-locker-room-cites-right-to-be-there/ und weitere.

Bereits ohne derartige Gesetze werden auch in Deutschland bereits Frauen in Frauenräumen von dort zur Zeit noch unberechtigt eindringenden Männern vergewaltigt, so zum Beispiel in München: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/versuchte-vergewaltigung-sex-taeter-muss-lange-in-haft-art-289328

Unabhängig von der bestehenden direkten Gefahr, ist es für Frauen unangenehm, beängstigend, grenzüberschreitend und unfair, in Frauenräumen Menschen mit männlichen Körpern zu begegnen. Besonders in den Bereichen Schutzräume, Gleichstellung, Medizin, und Sport hätte es katastrophale Folgen, Männern den Zugang zu den für Frauen bereitgestellten Räumen, Institutionen und Hilfen zu erlauben. So wurde in England bereits festgestellt, dass Mädchen eher die Schule schwänzen, als sich die Toilette mit Jungen teilen zu müssen, und auch erwachsene Frauen sich in gemischten Toiletten nicht sicher fühlen und diese vermeiden, sodass dieser Gesetzentwurf, der Männern ohne irgendwelche Erfordernisse Zutritt zu Frauenräumen erlaubt, viele Frauen aus dem öffentlichen Leben ausschließen oder signifikant einschränken wird, so wie dies vor der feministischen Erkämpfung eigener öffentlicher Toiletten für Frauen der Fall war. Ebenso ist es mit Umkleiden, Saunen, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen, in denen Frauen dauerhaft oder vorübergehend nackt sind. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht, nicht nackt von fremden Männern gesehen zu werden, besonders betroffen sind hier aber religiöse Frauen, deren zum Beispiel muslimischer oder jüdischer Glaube ihnen nicht erlaubt, von Menschen des anderen (biologischen) Geschlechts nackt oder unverschleiert gesehen zu werden; diese würden dann aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen und damit diskriminiert werden. Quellen: https://www.mirror.co.uk/news/uk-news/women-would-wet-themselves-use-22690566?utm_source=whatsapp&utm_medium=social&utm_campaign=sharebar , https://www.thetimes.co.uk/article/unisex-changing-rooms-put-women-in-danger-8lwbp8kgk , https://www.feministcurrent.com/2020/09/13/protecting-men-at-the-womens-shelter/

In Schutzräumen, darunter als Beispiel im Frauenhaus, finden diejenigen Zuflucht, die vor meist von Männern verübter Gewalt fliehen. Diese Frauen sind meist bereits traumatisiert. Wenn sie in ihrem Rückzugsort einem Mann begegnen, der sich ohne andere Eingriffe durch reinen Verwaltungsakt als Frau hat deklarieren lassen, hätte dies schwere Folgen auf ihre psychische Gesundheit und könnte zur Retraumatisierung und einem Gefühl der Angst führen, obwohl das Frauenhaus gerade ein Ort sein soll, an dem solche Frauen Sicherheit finden können. Dazu hat sich bereits die Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes in einem Positionspapier ausgesprochen: https://www.frauenrechte.de/images/downloads/allgemein/20200912_Positionspapier_zu_Transgender_Selbstbestimmung_und_Geschlecht.pdf

In der Medizin ist es zudem gerade bei intimen Eingriffen üblich, dass eine Frau eine Ärztin verlangen kann. Jede Frau sollte weiterhin das Recht haben, dass ihr Körper und besonders ihre intimen Bereiche nicht von einem fremden Mann gesehen oder berührt werden, egal, ob dieser sich vor ein paar Monaten im Standesamt als Frau hat deklarieren lassen oder nicht, hier muss das Recht der Frau auf ihre intime Sicherheit und Privatsphäre zwingend das Recht zur freien Entfaltung des Mannes, der sich als Frau fühlt oder als Frau hat eintragen lassen, beschränken. Auch bei Problemen der psychischen Gesundheit ist es vielen Frauen besonders bei Themen männlicher Gewalt oder traumatischer Erfahrungen wichtig, von einer Therapeutin behandelt zu werden, die diese fundamental weiblichen Erfahrungen und Ängste nachvollziehen kann und der gegenüber sie sich nicht entblößt fühlt, wenn sie darüber redet. Es ist bereits erwiesen, dass sich Frauen in Gegenwart von Männern anders verhalten und weniger frei äußern, was einer erfolgreichen therapeutischen Behandlung im Weg steht. Quellen: https://www.thetimes.co.uk/article/the-female-nhs-nurse-i-asked-for-came-with-stubble-83rq9p0gg , https://a-question-of-consent.net/2020/09/16/doctors/

Sport ist wichtig für die Gesundheit und bietet vielen Mädchen und Frauen ein Ventil zur persönlichen Entfaltung. Aufgrund ihrer biologischen Unterschiede sind viele Sportarten dabei nach Männern und Frauen getrennt, da Männer aufgrund ihres Körperbaus, also unter anderem ihrer größeren Lungen und höheren Muskelmasse, einen natürlichen Vorteil Frauen gegenüber haben. Dieser Vorteil wird durch die Änderung des Geschlechts auf dem Ausweis nicht behoben, sodass es für Frauen nicht zumutbar sein kann, in ihrem Sport gegen Männer anzutreten und Preise, aber auch Stipendien und wichtige Fördermittel an Männer zu verlieren, obwohl mit ihnen gerade Frauen gefördert werden sollen. Auch dies ist in anderen Ländern bereits geschehen. Quellen: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29466055/ , https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31217230/ , https://www.dailywire.com/news/after-transgender-runner-lawsuit-ohio-legislators-step-in-to-save-womens-sports-from-biological-males , https://fairplayforwomen.com/biological-sex-differences/

Weiterhin ist es wichtig zu beachten, dass Frauen noch immer diskriminiert und benachteiligt werden. Deutschland hat sich in mehreren internationalen Richtlinien und Konventionen, darunter die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, dazu verpflichtet, die Diskriminierung von Frauen zu bekämpfen. Diese Diskriminierung basiert auf dem biologischen Geschlecht und der reproduktiven Rolle der Frau (siehe auch hierzu Terre Des Femmes), nicht auf der nach dem biologischen Geschlecht zugewiesenen (oder selbst gewählten) sozialen Rolle oder einer Geschlechtsidentität, die ohnehin von außen nicht festzustellen ist. Das Selbstbestimmungsgesetz würde es zum einen unmöglich machen, die Diskriminierung von Frauen in Deutschland überhaupt faktisch oder statistisch zu erfassen, weil die Kategorie „Frau“ aufgelöst würde und sich jede Person jedes Jahr zuordnen könnte, wie sie es möchte, damit also nicht länger die Gruppe erfasst werden könnte, die aufgrund ihres biologischen Geschlechts benachteiligt wird. Zum anderen würde es die Bekämpfung dieser Diskriminierung erheblich erschweren, zum einen erneut weil die Gruppe als solche nicht mehr besteht und somit nicht als Ganzes adressiert oder unterstützt werden kann (und das Konzept des Sexismus sämtliche Bedeutung oder Kohärenz verlieren würde), zum anderen, weil besondere Förderungsmaßnahmen wie Frauen vorbehaltenen Ämtern und Positionen oder für Frauen vorgesehene Stipendien und Fördermittel Männern zugänglich werden, sofern diese vorher kurz zum Standesamt gegangen sind. Ebenso wäre Gewalt an Frauen und geschlechtsspezifische Gewalt wie Vergewaltigung, weibliche Genitalverstümmelung, häusliche Gewalt, Femizid und weiteres statistisch nicht mehr korrekt zu erfassen, da Opfer und Täter sich anders oder sogar wechselnd identifizieren können und damit die Statistik verfälscht würde. Taten von Männern, die sich vor oder sogar nach der Tat die Eintragung als Frau holen, würden dann als von Frauen begangene Taten erfasst werden und somit nicht mehr in die Statistik der Gewalt gegen Frauen einfließen. Quellen: https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0011392120946359 ,

Auch auf die Rechte von Müttern würde sich diese Gesetzentwurf verheerend auswirken, da § 6 des Selbstbestimmungsgesetzes ein Mann sich als Mutter eines Kindes eintragen lassen kann und damit die speziellen Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Mütter in Anspruch nehmen kann, ohne tatsächlich (durch Austragung und Geburt eines Kindes) Mutter geworden zu sein. Die besonderen reproduktiven Bedürfnisse, Gefährdungen und damit verbundenen Rechte von Frauen und besonders Müttern werden damit eingeschränkt und ihr Zugang zu den nötigen Hilfen gefährdet. Zudem ist nach deutschem Recht eine Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder der Möglichkeit, schwanger zu werden, als Diskriminierung wegen des Geschlechts erfasst. Wenn nun auch Männer, die natürlich nicht schwanger werden können, sich rechtlich als Frauen erfassen lassen können, und Frauen sich rechtlich als Männer erfassen lassen können, kann zum Beispiel die Ablehnung eines Arbeitsplatzes spezifisch wegen des Risikos auf Schwangerschaft nicht mehr als Diskriminierung wegen des Geschlechts erfasst werden. Diese Arbeitsplätze werden dann an Männer gehen, die sich den Eintrag als Frau haben geben lassen, da diese dann „Frauen“ sind, aber nicht schwanger werden können, und als neutrale Eigenschaft (wenn sowohl Frauen als auch „Männer“ schwanger werden können) ist die Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder Möglichkeit der Schwangerschaft nicht mehr als Benachteiligung von Frauen erfassbar und möglicherweise juristisch nicht einmal mehr als Diskriminierung zu bewerten, was Frauen selbstverständlich schwer benachteiligen würde.

Deutsche Frauenrechtsorganisationen wie Terre Des Femmes und die Women’s Human Rights Campaign Deutschland, ebenso weitere Organisationen außerhalb des Landes, warnen aus ähnlichen Gründen gegen die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes, welches die Rechte von Frauen einschränken oder aufheben und die Bekämpfung der Benachteiligung und Unterdrückung von Frauen erschweren würde. Siehe dazu die Positionierungen: https://www.frauenrechte.de/images/downloads/allgemein/20200912_Positionspapier_zu_Transgender_Selbstbestimmung_und_Geschlecht.pdf https://www.womensdeclaration.com/documents/54/German_Translation_Womens_Declaration.pdf

Neben den Frauen gefährdet der Gesetzentwurf zudem Kinder und Jugendliche, sowohl Mädchen als auch Jungen und sowohl diejenigen, die sich als trans identifizieren, als auch alle anderen. Die Änderung des § 45b Personenstandsgesetz erlaubt es Minderjährigen, ihre Geschlechtseintragung ändern zu lassen, ab 14 allein und davor entweder durch den gesetzlichen Vertreter, oder durch das Familiengericht.

Zunächst ist dieses Gesetz gefährlich für junge Mädchen. Besonders zu Beginn der Pubertät erleben Mädchen Veränderungen sowohl in ihrem eigenen Körper durch Beginn der Periode und das Wachsen von Brüsten und von Haaren, die gesellschaftlich als etwas negatives wahrgenommen werden und diese dadurch stark verunsichern und verängstigen können. Auch die Behandlung, die sie dadurch erfahren ist sehr negativ geprägt. So erleben viele Mädchen mit zehn bis dreizehn ihre ersten Erfahrungen sexueller Belästigung. Mit diesen neuen Entwicklungen kommen enge Rollenerwartungen und Verhaltensregeln, die vielen Mädchen nicht behagen, zudem neue Ängste über Sexualität, sexuelle Gewalt, Sexismus und andere spezifisch weibliche Erfahrungen. In Betrachtung dieser Umstände ist es nicht überraschend, dass sich zunehmend mehr Mädchen als Jungen identifizieren, um zu versuchen, dieser unfairen Behandlung zu entgehen und die Veränderungen ihrer Körper aufzuhalten. Auch der Druck, sich rollenkonform zu verhalten, drängt Mädchen dazu, sich als Jungen zu identifizieren, weil ihnen das Gefühl vermittelt wird, keine „richtigen“ Mädchen zu sein. Diesen Mädchen nun zu erlauben, ihren Geschlechtseintrag zu verändern und damit ohne Erfordernis von Gutachten oder psychologischer Beratung und Ergründung von bereits vorhandenen Erkrankungen oder Problemen, darunter bei jungen Frauen häufig vorhanden zum Beispiel Essstörungen, Depressionen, Angststörungen oder gerade Autismus, den Zugang zu irreversiblen medizinischen Behandlungen zu ermöglichen, ist unvereinbar mit dem Schutz des Kindes. Quellen: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5841333/ https://www.transgendertrend.com/surge-referral-rates-girls-tavistock-continues-rise/

Ebenso wird auf Jungen gesellschaftlicher Druck ausgeübt, sich „angemessen männlich“ zu verhalten. Besonders schwule und nicht rollenkonforme Jungen werden oft von Gleichaltrigen und Älteren ausgegrenzt oder als Mädchen bezeichnet, auch diese enden dann oft bei der Annahme, dass sie „falsche“ Jungen sind oder aufgrund gesellschaftlich als feminin gesehener Züge Mädchen sein müssten um akzeptiert zu werden und sie selbst sein zu dürfen.

Bereits jetzt gibt es Fälle von unzähligen jungen Frauen und einigen jungen Männern, die sich „geschlechtsangleichenden“ Operationen unterzogen haben und nun ein paar Jahre später diese bereuen, weil die Entscheidung aus zugrundeliegenden Problemen wie die bereits erwähnten psychischen Erkrankungen oder aus gesellschaftlichen Gründen gefällt wurde. Diese jungen Menschen müssen nun damit leben, dass ihre Körper aufgrund einer psychologisch-medizinisch unzulänglich beratenen Fehlbehandlung, zu der viele von ihnen von Autoritäts- und Vertrauenspersonen gedrängt wurden, unwiderruflich verändert und geschädigt sind. Quellen: https://archive.vn/soEUS , https://www.telegraph.co.uk/women/life/meet-detransitioners-women-became-men-now-want-go-back/ , https://www.bbc.co.uk/programmes/p07w3f1q , https://www.transgendertrend.com/detransition/

Die Identifikation sowie Eingriffe sind dabei nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht hilfreich für das Wohlbefinden und senken die Suizidalität der Betroffenen nicht. Quellen: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18981931/ , https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21364939/ , https://www.thepublicdiscourse.com/2020/09/71296/

Wichtig ist hier auch, dass das Elternveto durch den Gesetzentwurf eingeschränkt wird. Ein Kind, dessen Eltern den zur Zeit angewandten aber medizinisch-psychologisch kritisch zu betrachtenden affirmativen Ansatz, bei dem eine Transidentität nicht hinterfragt oder angezweifelt werden darf, nicht gutheißen und lieber erst warten wollen, ob ihr Kind wie viele der im Jugendalter transidentifizierten Kinder von allein aus diese möglichen Phase herauswächst, oder vielleicht von zugrundeliegenden Erkrankungen oder Umständen wissen, die gegen eine Transition sprechen, kann entgegen des elterlichen Willens durch das Familiengericht die Änderung des Geschlechts bewilligt bekommen, obwohl davon auszugehen ist, dass allein aufgrund der Kapazitäten das Familiengericht nicht in der Lage sein wird, jeden Fall so zu prüfen, dass das Kindeswohl gewährleistet werden kann.

Relevant ist dabei das bereits verabschiedete Verbot der Konversationstherapie, durch das therapeutische Beratung und Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und Zweifel an einer Transition nicht vorgebracht werden dürfen, da dies als Versuch der Konversationstherapie ausgelegt wird. Die Kinder (und Eltern) erhalten also eine komplett einseitige Darstellung der Situation und der Möglichkeiten. Im entsprechenden Alter, also ab 14 Jahren mit Selbstbestimmung, sind die wenigsten Kinder bereits reif genug, um die Tragweite einer solchen Entscheidung verstehen und abwägen zu können, selbst wenn ihnen alle Informationen und eine unparteiische Beratung zur Seite gestellt würden. Durch das Verbot wird ihnen allerdings nur eine verharmloste und verherrlichte Version der Situation dargestellt, die sie bereits in ihrer Entscheidung beeinflusst. Diese Entscheidung kann durch den Eingriff des Familiengerichts sogar noch früher geschehen, selbst wenn die Eltern dagegen sind.

Weitaus weniger aber dennoch erheblich werden auch Mädchen von dem Gesetzentwurf geschädigt, die sich nicht als trans identifizieren. Für diese gelten zum einen die gleichen Probleme wie für Frauen, dass geschlechtergetrennte Räume nicht mehr getrennt sind. Dies ist besonders für Mädchen bedrückend, die gerade erst in die Pubertät kommen und für die Themen wie Menstruation sehr schambehaftet sind. In England haben viele Mädchen Angst, während ihrer Periode die Toilette mit Jungen teilen zu müssen. Zum anderen verstärkt die Transidentifikation ihrer Mitschüler den eigenen Druck, sich rollenkonform zu verhalten oder selbst das Geschlecht zu wechseln. Auf diese Art wurde bereits beobachtet, wie sich die Transidentifikation in einem Freundeskreis oder durch das Internet ausbreiten kann. Quellen:https://www.dailymail.co.uk/news/article-6714753/Unisex-toilets-schools-leaving-girl-pupils-afraid-use-loo.html , https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0202330 Als weitere Lektüre: das Buch „Irreversible Damage – the Transgender Craze Seducing Our Daughters“ von Abigail Shrier.

Auch Personen, die sich als trans identifizieren, werden durch das zu ihrem Vorteil konzipierte Gesetz benachteiligt. Indem sämtliche Dokumente auf das neue Geschlecht angepasst werden und auf das frühere nicht ohne weiteres Bezug genommen werden darf, ist es möglich und wahrscheinlich, dass sie nicht die für ihre Körper nötige medizinische Hilfe erhalten werden. So wurde zum Beispiel einer transgender-identifizierten Frau eine Organtransplantation versagt, weil ihre Werte nach den Richtwerten für Männer abgeglichen wurden, obwohl sie einen weiblichen Körper hatte. Ebenso könnten Krankheiten und Vorfälle wie ein Herzanfall, der sich in Frauen und Männern sehr unterschiedlich auswirkt, durch die Annahme, dass ein anderer Körper vorliegt, verkannt oder übersehen werden oder Maßnahmen wie ein Schwangerschaftstest vor Eingriffen ausgelassen werden, weil sie aufgrund des Geschlechtsmarkers für nicht nötig gehalten werden. Das biologische Geschlecht wirkt sich deutlich mehr auf den Körper und die materielle Realität aus, als die gefühlte Geschlechtsidentität, die in medizinischen Kontexten nicht relevant ist. Quellen: https://lascapigliata8.wordpress.com/2018/04/29/transgenderism-and-unethical-medicine/

Auch das öffentliche Interesse und die Allgemeinheit ist von dem Gesetzentwurf neben den genannten Punkten dadurch betroffen, da dieser die Erhebung von Statistiken und die Berichterstattung über Personen erheblich verändern würde. Gesetzgebungen und soziale Maßnahmen zur Gleichstellung oder mit Bezug auf das Geschlecht würden durch den Entwurf praktisch abgeschafft werden. Mit einem durch einfache Erklärung zu verändernden Geschlechtsbegriff wird die Erfassung von geschlechtsspezifischen Daten, darunter wie erwähnt Daten bezüglich der Diskriminierung von Frauen, unmöglich, aber auch kriminalstatistische, demographische oder sonstige Daten verlieren an Aussagekraft, wenn die Aussage, ob die betroffenen Personen Männer oder Frauen sind, auf einer jährlich änderbaren Selbstbezeichnung basiert. So werden bereits in England von Männern begangene Straftaten als von Frauen begangen geführt, wenn die Täter sich, zum Teil erst später im Gefängnis, als Frauen identifizieren, was zu einem merklichen Anstieg an als von Frauen begangen aufgeführten Vergewaltigungen geführt hat, der erneut die geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen verschleiert. Quellen: https://www.dailymail.co.uk/debate/article-4305270/RACHEL-JOHNSON-woman-trial-rape-Really-No.html , https://www.dailymail.co.uk/news/article-6324851/Transgender-paedophile-treated-woman-crimes-committed-man.html

Ebenso ist durch die Erklärung der Referenz auf den vorherigen Namen oder das frühere Geschlecht die Berichterstattung über zum Beispiel Kriminelle, aber auch andere Personen eine riskante Angelegenheit, da jede Person, über die berichtet wird, später das Geschlecht ändern könnte, woraufhin der Bezug auf die vorherige Identität eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde. Wenn also ein männlicher Totschläger sich, wie bereits oft geschehen, im Gefängnis als Frau identifiziert und dort oder nach der Entlassung das Geschlecht im Ausweis anpassen lässt, wäre ein Verweis darauf, dass diese Person die gleiche ist wie der verurteilte Totschläger außer in besonderen Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Besonders im privaten Rahmen oder in sozialen Medien, wo es nicht um Personen öffentlichen Interesses geht, ist dieser Teil des Gesetzentwurfs kaum tragbar, da nicht zu erwarten ist, dass jeder im Umkreis der Person sich sofort an eine Geschlechts- und Namensänderung anpassen kann, und eine Bezugnahme auf die frühere Identität aus verschiedensten Gründen notwendig oder sinnvoll sein kann. Quellen: https://www.thetimes.co.uk/article/trans-offender-seeks-to-wipe-crimes-as-aman-from-record-qfk5w68lb

Insgesamt ist hoffentlich klar geworden, warum der Gesetzentwurf zur Selbstbestimmung die Rechte von Frauen und Kindern verletzt, Frauen, Kinder und Personen, die sich als trans identifizieren, gefährdet, und nicht umgesetzt werden darf. Deswegen bitte ich Sie, die Reform des TSG und die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes eindeutig abzulehnen. Bitte informieren Sie mich über den Fortgang dieses Gesetzgebungsverfahrens.

Weitere Informationen über das Thema und darüber, warum die Selbstbestimmung und die Änderung des Geschlechts Frauen und Kindern schadet, finden Sie an folgenden Anlaufstellen: https://www.evaengelken.de/selbstbestimmungsgesetz-sieg-der-vielfalt-oder-backlash-fuer-frauen-und-kinderrechte/ https://www.frauenrechte.de/images/downloads/allgemein/20200912_Positionspapier_zu_Transgender_Selbstbestimmung_und_Geschlecht.pdf https://fff.feministwiki.org/ https://www.economist.com/open-future/2018/07/03/a-system-of-gender-self-identification-would-put-women-at-risk https://speakupforwomen.nz/sufw_essays/reasons-for-safeguarding-concerns-with-self-id/ https://fairplayforwomen.com/wp-content/uploads/2018/09/FPFW_report_19SEPT2018.pdf

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, [Name, ggf. Unterschrift]