Berichte von Betroffenen

In jüngster Zeit haben uns Berichte von Personen erreicht, die in vom Gesetz besonders betroffenen Bereichen arbeiten und/oder die schon jetzt negative Erfahrungen gesammelt haben. Sie erhalten hier eine Plattform.

Aus Schutzgründen wurden die Daten anonymisiert.

Sollten Sie ebenfalls Bedenken mitteilen wollen, weil Sie etwa in der Krankenpflege, im Kinder- und Jugendbereich, im sozialen Bereich oder in anderen betroffenen Bereichen arbeiten, dann teilen Sie sie uns gerne unter fairfuerfrauen<at>gmx.de mit, damit wir sie hier zur Verfügung stellen können.

Berichte

Frauenhäuser

Diese Informationen wurden von einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Frauenhauses mitgeteilt. Das Berichtete hat sich vor etwas über 10 Jahren abgespielt.

Eine Person, die offenbar einem Nachbarschaftsstreit entkommen wollte, suchte in verschiedenen Frauenhäusern eine Unterkunft. Es lag also keine partnerschaftliche oder Beziehungsgewalt vor. Frauenhäuser sind jedoch für Frauen (und ihre Kinder) gedacht, die Ausflucht aus häuslicher oder Beziehungsgewalt benötigen. Das war bei dieser Person nicht der Fall, weshalb die Kriterien für eine Aufnahme nicht erfüllt waren. Dennoch gastierte die Person in Frauenhäusern in Wismar, Lübeck, Schwerin und Cuxhaven (Otterndorf). Im Frauenhaus Otterndorf (Niedersachsen) unterkommen, gab es dort – wie in den vorherigen Frauenhäusern – Probleme. Es wurden andere Hilfsangebote vorgeschlagen, die für diese Situation existieren. Am Ende stellte die Person fünf Strafanzeigen gegen das Frauenhaus, erstellte Videos zur Rufschädigung, schaltete die lokale Presse ein. Wieso?
Als die Person erfuhr, dass man im Frauenhaus in Otterndorf nur maximal drei Monate lang unterkommen könne, schlug sie Alarm, schaltete die Staatsanwaltschaft und die Presse ein. Der Person gefalle es in der Region so gut. Eine andere angebotene Frauen(!)wohnung wurde ausgeschlagen, da der Person die Lage nicht gefiel. Nach Wochen der Schikane gegen sie gab die Leiterin des Frauenhauses erschöpft ihren Job auf. Die ehemalige Mitarbeiterin, die uns Informationen darüber mitteilte, berichtete, dass auch in ihrem Frauenhaus transidentifizierte Männer untergekommen waren, die „aufgrund ihrer ausgeprägten männlichen Körperlichkeit und ihrer sehr dominanten Kommunikation bei Vielen Ängste und Retraumatisierungen auslösten“.

Für solche Probleme müssen Lösungen gefunden werden, bei der die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Frauen und Kinder priorisiert werden.


Pflege älterer und an Demenz erkrankter Menschen

Es folgt ein langer Beitrag (einschließlich Fallbeispielen), der von Personen erstellt wurde, die in der Pflege arbeiten. Der Beitrag wird hier unverändert wiedergegeben.

Information über die Auswirkungen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes auf die Pflege

1. Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?

Für das geplante Selbstbestimmungsgesetz gibt es kein biologisches Geschlecht mehr. Jede Person darf sich offiziell ohne psychologische oder ärztliche Beratung oder Behandlung und unabhängig von biologischen Merkmalen für ein Geschlecht entscheiden. Durch einen einfachen Gang zum Standesamt darf die Person ihren Geschlechtseintrag ändern und ihre
Personalien entsprechend erstellen lassen. Eine Geschlechtsidentität ersetzt die biologischen Geschlechter. Dieser Vorgang ist einmal im Jahr möglich (Art. 3, § 1). Dadurch ist für mindestens ein Jahr ein Mann rechtlich eine Frau, eine Frau rechtlich ein Mann.

Fallbeispiel

(Alle hier beschriebenen Fallbeispiele sind reale Fälle.)
In einer kommunalgeförderten Einrichtung war ein Mann mit allen männlichen biologischen Merkmalen tätig. Er teilte dann seiner Arbeitsstelle mit, er sei eine Frau und wollte in die Frauentoilette gehen. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung wehrten sich dagegen. Der Mann beschwerte sich bei der Kommune, die „Self-IDs“ herstellte, und bekam recht. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung hatten dann die Wahl, entweder keine Toilette zu benutzen, weil die Situation ihnen unangenehm oder religiös-kulturell verboten war, oder die Frauentoilette mit einer Person mit männlichem Körper zu teilen.
Das Selbstbestimmungsgesetz, das von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im Bundestag vorgelegt wurde und von der SPD und den Linken unterstützt wird, wurde bei der ersten Lesung im Bundestag am 02.11.2020 positiv aufgenommen.
Den Text des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes finden Sie auf der Internetseite des Bundestages.
Presse: Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Die Überwindung des Fleisches“, Thomas Thiel, 29.01.2021

2. Was erlaubt das Selbstbestimmungsgesetz in der Pflege?

Personen mit einem biologisch männlichen Körper, die standesamtlich Frauen sind, sind nach dem Selbstbestimmungsgesetz voll und ganz Frauen. Personen mit einem biologisch weiblichen Körper, die standesamtlich Männer sind, sind nach dem Selbstbestimmungsgesetz voll und ganz Männer.

Alle Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten (darunter alle Einrichtungen der Altenhilfe, Altenheime, Pflegedienste, Beratungsstellen usw.), müssen unter Androhung von Strafe das Konzept der Geschlechterlosigkeit und der Geschlechtsidentität anerkennen. Wer
das öffentlich verneint, begeht eine Straftat. Frauen sind in der Mehrheit negativ davon betroffen, weil das Gesetz Männern mit den Personalien einer Frau den legalen Zugriff u.a. auf alle Frauenschutzräume, etwa Frauenhäuser, Sammelumkleiden, Duschen und Bäder, getrenntgeschlechtliche Krankenhauszimmer oder Frauengefängnisse erlaubt. Wir, als Pflegekräfte, BeraterInnen und BegleiterInnen älterer Menschen, sehen hier schon, was das geplante Gesetz für Auswirkungen auf die individuelle Pflege hat.

Medizinisch und pflegerisch bedeutet das, dass die Erfassung von Daten auch in der Forschung, wenn es um medizinische Unterschiede zwischen Männern und Frauen geht, erheblich erschwert wird. Sämtliche erhobenen Daten in Bezug auf Geschlecht wären unbrauchbar in jedem denkbaren Bereich.

Das geplante Gesetz schafft und erlaubt verschiedene Möglichkeiten für Missbrauch u.a. in der Pflege: Menschen eines Geschlechts verlieren die Sicherheit, in vor dem Gesetz für sie reservierten Räumen nur Menschen des gleichen Geschlechtes zu begegnen. Sie werden immer gezwungen, das Risiko einzugehen, sich mit Menschen eines anderen Geschlechts das
Bad, die Toilette oder das Mehrbettzimmer teilen zu müssen, da das Gesetz die Geschlechter abschafft und diese durch das Konzept der „Geschlechtsidentität“ ersetzt.

Polizeiberichte und Presseartikel aus Ländern im Ausland, die schon ähnliche Gesetze haben, zeigen, dass Missbrauch infolge dieser Gesetze stattfindet. Die auf Geschlechtsidentität basierten Gesetze schließen Missbrauch nicht aus. Und wenn in einem Gesetz Lücken entstehen und Missbrauch nicht ausgeschlossen ist, erfolgen erfahrungsgemäß immer Fälle von Missbrauch.

3. Biografie älterer Menschen und Biografiearbeit in der Pflege

Wir, die in der Pflege, Beratung und Begleitung älterer und an Demenz erkrankter Menschen arbeiten, haben gelernt: Die Biografie älterer und an Demenz erkrankter Menschen ist wesentlich. Wir lernen die Biografie älterer Menschen kennen und respektieren sie. Wir tun alles, was für uns möglich ist, mithilfe und anhand dieser Biografien zu arbeiten. Wir haben unzählige Fortbildungen über das Thema Biografiearbeit besucht und haben dort erfahren, wie wir mit allen älteren Menschen und ihren Biografien sensibel umgehen.

Die Biografie eines Menschen beeinflusst sein ganzes Leben und erzeugt fast immer Grenzen. Diese Grenzen sind Teil des Menschen. Nicht nur können sie nicht von außen verschoben oder geändert werden, sondern auch dürfen sie nicht von uns verletzt werden. Die älteren Menschen haben Menschenrechte, die von uns verlangen, dass wir auf diese Grenzen achten. Wie wir alle, kann ein älterer Mensch nicht gezwungen werden, etwas zu glauben und anzunehmen, was er nicht akzeptieren kann und will. Wenn die Existenz von Geschlechtern Teil der Biografie und der kulturellen Prägung eines Menschen ist und wenn der Mensch an seinem Weltbild hängt, wie wir auch alle, kann er nicht genötigt werden, anderen Konzepten zu glauben und diese anzunehmen.

Fallbeispiel

Frau S. ist 88 Jahre alt und lebt im Altenheim. Sie war Hausfrau und kümmerte sich in jüngeren Jahren allein um eine Großfamilie. Jetzt will sie nur ihr Zimmer morgens verlassen, wenn vor der Tür ein voller Wäschekorb steht. Sie überprüft, ob der Korb da ist und zieht dann im Nachthemd den Korb bis zum Gemeinschaftsraum, in dem sich ein Bügelbrett befindet. Nur danach kann das Pflegepersonal sich um sie kümmern, sonst nicht. Nach dem Frühstück geht sie bügeln. Ohne Wäsche, Bügelbrett und Bügeleisen weigert sich die ältere Dame, jegliche Schritte zu unternehmen. Ihre Biografie erklärt ihr Verhalten und hilft uns, die Dame zu verstehen. Dann bringen wir ihr die Wäsche, das Bügelbrett und das Bügeleisen, weil diese Dinge ihr Sicherheit und Zuversicht geben.
Frage: Denken Sie, dass jemand dieser Dame „erklären“ könnte, dass sie in Rente ist, sich ausruhen sollte und sich „in ihrem Alter“ mit einem heißen Bügeleisen verletzen könnte?
Das Gleiche gilt für das Selbstbestimmungsgesetz: Erklären Sie bitte Menschen, die Geschlechter sehen, dass es keine mehr gibt.

4. Kultursensible Pflege

Wir, die in der Pflege, Beratung und Begleitung älterer und an Demenz erkrankter Menschen arbeiten, haben gelernt: Unsere Pflege und unsere Begleitungen sollten kultursensibel sein. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz verbietet aber religiösen Menschen, Menschen aus anderen Kulturen und einfach Menschen mit einer anderen Prägung und Meinung eine kultursensible Pflege und Begleitung zu verlangen, wenn sie es für lebensnotwendig halten.
Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, dass Frauen und Männer in Zwei- oder Dreibettzimmern mit Personen leben müssen, die die Merkmale eines anderen Geschlechts haben als ihre, aber standesamtlich das Gegenteil sind: Männliche Merkmale wie Bart usw. mit dem Ausweis einer Frau und weibliche Merkmale wie Brüste usw. mit dem Ausweis eines Mannes. Das
Pflegepersonal und die medizinisch- und psychologischen Fachkräfte sind auch betroffen. Menschen, die aus biografischen, kulturellen oder religiösen Gründen, nur mit Menschen mit den gleichen sexuellen Merkmalen wie sie, in einem Zimmer, in der Toilette oder im Duschraum sein wollen, verlieren durch das Gesetz dieses (Menschen)Recht.

Die Mehrheit aller Religionen, darunter die Weltreligionen, vertreten den religiösen Glauben, dass es biologische Frauen und Männer gibt. Dieser Glaube steht fest in ihren heiligen Schriften verankert. Das ist z.B. auch der Grund, weshalb manche Musliminnen ein Kopftuch, Juden eine Kippa oder Sikhs einen Turban tragen. Nur die liberalen Kreise stellen diese religiöse Praxis manchmal in Frage. Es gibt auch viele Menschen, die nicht besonders religiös, aber in Umgebungen aufgewachsen sind, in denen die Geschlechter getrennt sind. Sie verlieren mit dem Gesetz das (Menschen)Recht, weiterhin so zu leben, sobald sie Räume betreten, die öffentlich gefördert sind. Das Gesetz widerspricht allem, was wir über Kultursensibilität gehört haben.

Besonders religiöse Frauen und Frauen aus bestimmten kulturellen Kreisen werden nicht mehr in der Lage sein, Toiletten, Bäder, Umkleiden, Krankenhauszimmer oder jegliche Orte, die momentan noch für biologische Frauen reserviert sind, weiterhin zu betreten, wenn auch Personen mit männlichen Merkmalen, aber mit einem weiblichen Ausweis sie auch betreten.
Das geplante Gesetz würde es erlauben und diese Frauen von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen. Wie würden wir dann in unseren Einrichtungen damit umgehen können?

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz verwehrt den religiösen Frauen und Männern sowie Frauen und Männern aus bestimmten Kulturkreisen Zugang zu öffentlich geförderten Räumen, die z.Z. noch für biologische Frauen und Männer reserviert sind. Religiöse Frauen und Männer sowie Frauen und Männer aus bestimmten Kulturkreisen stehen dann vor der Wahl: Entweder ihre religiöse Pflicht oder kulturelle Tradition zu verwerfen und sich zu integrieren oder sich von der Gesellschaft zu isolieren.

Wenn eine Trennung nach Geschlechtern in allen öffentlichen Räumen verboten wäre, weil es keine Geschlechter mehr gibt, wäre eine kultursensible Pflege kaum mehr möglich. Auch das religiös und andersgeprägte medizinische, psychologische oder Pflegepersonal wäre
betroffen. Viele unserer PflegerInnen, MedizinerInnen oder BegleiterInnen kommen aus dem Ausland und integrieren sich vorbildhaft. Jede/r hat aber, wie wir alle auch, das (Menschen)Recht, Respekt für seinen Glauben, seine Denkweise und seiner Biografie zu erhalten.

5. Trauma bei älteren und an Demenz erkrankten Menschen

Wir, die in der Pflege, Beratung und Begleitung älterer und an Demenz erkrankter Menschen arbeiten, begleiten nicht selten Frauen und Männer, die im Laufe ihrer Biografie traumatische Erlebnisse hatten: Krieg, Folter, Gewalt, Vergewaltigung. Diese verursachen in der Regel tiefe Spuren. Die zu begleitenden Personen mit traumatischen Erlebnissen brauchen eine besonders sensible Pflege und Begleitung. Es ist für sie ein Menschenrecht, die Pflege und Begleitung zu bekommen, die zu ihnen passen und die die Traumata, die oft zu schweren Krankheiten führen, nicht vertiefen.

Fallbeispiel

Eine ältere Frau wurde mit 13 Jahren von einer Gruppe älterer männlicher Mitschüler vergewaltigt. Sie ist 85 Jahre alt und hat eine Demenz. Sie schreit nachts, weil sie Männer unter ihrem Bett sieht. Wenn ein männliche Pflegekraft kommt, schlägt sie um sich. Ihr Pflegedienst hat mit den Angehörigen der Dame ausgemacht, dass diese Dame ausschließlich weibliche Pflegekräfte bekommt. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz erlaubt jedoch Personen mit einem männlichen Körper, standesamtlich Frauen zu sein. Pflegedienste und -einrichtungen oder rechtliche BetreuerInnen müssen diese Menschen mit männlichen Merkmalen als weibliche Pflegekräfte einsetzen. Die zu pflegende Frau kann also einen
Menschen mit männlichem Körper mit dem Ausweis einer Frau als Pflegekraft bekommen.
Das Gesetz schließt diese Eventualität nicht aus. Eine formelle Ablehnung seitens des Pflegedienstes aufgrund der männlichen Merkmale der Person mit weiblichem Ausweis könnte bis 2.500, – Euro Bußgeld kosten.

Auch Männer, die tief traumatisierende Erlebnisse besonders in der Kindheit überlebt haben, sollten theoretisch Pflegkräfte und TherapeutInnen bekommen, die bei ihnen keinen Trigger bzw. keine Re-Traumatisierung auslösen. Sie brauchen begleitende Personen, die ihnen keine Angst machen und denen sie vertrauen. Sonst werden sie noch tiefer in ihr Trauma hineingleiten und ihre Krankheiten oder Demenzformen können sich verstärken. Wenn ein Mann als Kind durch einen Menschen eines bestimmten Geschlechts missbraucht wurde und Gewalt ausgesetzt war, braucht er Schutzräume und bestimmte Personen um sich, die ihn begleiten und ggf. pflegen. Die zu pflegende Person muss das (Menschen)Recht auf Selbstbestimmung haben, Pflegekräfte und Begleitungen abzulehnen, auch aufgrund ihres Erscheinungsbildes. Der Ausweis mit einer Geschlechtsidentität spielt für die Biografie eines Menschen keine Rolle. Was dagegen eine gewaltige Rolle spielt, ist, was der zu pflegende Mensch selbst sieht.

Alle traumatisierten Menschen müssen das (Menschen)Recht behalten, Schutzräume zu bekommen, auch wenn es sich „nur“ um Toiletten, Bäder oder Umkleiden handelt, in denen sie sich sicher fühlen.

6. Was soll ein demokratisches Gesetz berücksichtigen?

Ein demokratisches Gesetz sollte die Menschenrechte aller berücksichtigen, auch die Rechte älterer Menschen, die ein Trauma erlebt haben und/oder tiefreligiös sind und/oder aus anderen Kulturkreisen kommen und/oder eine andere Meinung und eine andere Lebensanschauung und Denkweise haben, als die die das Gesetz verfasst haben. Das Recht einer Gruppe darf nicht das Recht anderer abschaffen.

Ein Gesetz, das Möglichkeiten für Missbrauch schafft, ist ein schlechtes Gesetz. Zu behaupten, Missbrauch würde nur selten passieren und wäre eine Ausnahme, und wenn schon auch nicht so schlimm sein, wie man es befürchtet, befindet sich im Bereich des Glaubens und der Ideologie. Wir, die in der Pflege, Beratung und Begleitung älterer und an Demenz erkrankter Menschen arbeiten, brauchen für unsere Arbeit Sachlichkeit.

Wir, die in der Pflege, Beratung und Begleitung älterer und an Demenz erkrankter Menschen arbeiten, wollen wissen, wie die GesetzgeberInnen die Möglichkeiten für Missbrauch besonders in der Pflege, Medizin, Beratung und Begleitung älterer Menschen ausschließen, bevor sie ein solches Gesetz verabschieden.


Stand 7.2.2021