Bezüglich des Gesetzesvorschlags haben wir einige Fragen, auf die wir uns Antworten von den politisch Verantwortlichen wünschen:
- Wer ist haftbar, wenn ein Kind den alten Namen einer Person verwendet?
- Bleiben Einträge im polizeilichen Führungszeugnis bestehen?
- Haben Männer Zugang zu allen Frauenhäusern?
- Sollten Männer das Recht haben, in Gemeinschaftsduschen mit Mädchen zu duschen?
- Wie sollen Frauensaunas fortbestehen?
- Müssen Damentoiletten auch Pissoirs vorhalten?
- Ist Exhibitionismus nach Gesetzeseinführung noch strafbar?
- Können Frauen dann auch Priester oder Imame werden?
- Wie wird Schutz vor sexueller Gewalt gewährleistet?
- Werden Straftaten durch Männer, die sich als Frau registriert haben, als Straftaten von Frauen in die Statistik eingehen?
- Müssen Vergewaltigte vor Gericht ihren Vergewaltiger ggf. als Frau ansprechen?
- Wenn z.B. eine Firma Newsletter verschickt, könnte diese dann für Misgendern verklagt werden, wenn noch der alte Name erfasst ist?
- Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich jemanden bei seinem biologischen Geschlecht benenne und die zugehörigen Pronomen verwende?
- Sind Menschen, die aus ethischen oder religiösen Gründen nicht lügen dürfen/wollen, rechtlich dazu verpflichtet?
Wann wird die Öffentlichkeit über die Auswirkungen dieses Gesetzesvorschlags informiert?