Kurze Fragen

Bezüglich des Gesetzesvorschlags haben wir einige Fragen, auf die wir uns Antworten von den politisch Verantwortlichen wünschen:

  • Wer ist haftbar, wenn ein Kind den alten Namen einer Person verwendet?
  • Bleiben Einträge im polizeilichen Führungszeugnis bestehen?
  • Haben Männer Zugang zu allen Frauenhäusern?
  • Sollten Männer das Recht haben, in Gemeinschaftsduschen mit Mädchen zu duschen?
  • Wie sollen Frauensaunas fortbestehen?
  • Müssen Damentoiletten auch Pissoirs vorhalten?
  • Ist Exhibitionismus nach Gesetzeseinführung noch strafbar?
  • Können Frauen dann auch Priester oder Imame werden?
  • Wie wird Schutz vor sexueller Gewalt gewährleistet?
  • Werden Straftaten durch Männer, die sich als Frau registriert haben, als Straftaten von Frauen in die Statistik eingehen?
  • Müssen Vergewaltigte vor Gericht ihren Vergewaltiger ggf. als Frau ansprechen?
  • Wenn z.B. eine Firma Newsletter verschickt, könnte diese dann für Misgendern verklagt werden, wenn noch der alte Name erfasst ist?
  • Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich jemanden bei seinem biologischen Geschlecht benenne und die zugehörigen Pronomen verwende?
  • Sind Menschen, die aus ethischen oder religiösen Gründen nicht lügen dürfen/wollen, rechtlich dazu verpflichtet?

Wann wird die Öffentlichkeit über die Auswirkungen dieses Gesetzesvorschlags informiert?

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